Info – Berechnung der Monatsbeiträge

Wir gehen davon aus, dass nach Abzug von Ferien- und Feiertagen 36 Wochen im Jahr übrigbleiben, in denen Unterricht stattfinden kann. Dies bedeutet, dass jeder Schüler / jede Schülerin 36 Unterrichtseinheiten im Jahr bekommt.

Jede unserer Einzelstunden berechnen wir mit einem bestimmten Betrag. Diesen nehmen wir mit den 36 Wochen mal und erhalten so den Jahresbeitrag. Den Betrag wiederum teilen wir nun durch 12 Monate, was dann als Ergebnis den Monatsbeitrag ergibt.

Beispielberechnung 30 Minuten Einzelunterricht:

Die Einzelstunde kostet 23,20 €.
23,20 € x 36 Unterrichtseinheiten im Jahr = 835,20 € Jahresbeitrag.
835,20 € Jahresbeitrag  ÷ 12 Monate = 66,60 € Monatsbeitrag.

Sie sehen also, Sie müssen nicht bezahlen, was Sie nicht erhalten. Im Gegenteil: in den meisten Fällen sind es nicht nur 36 Unterrichtsstunden im Jahr sondern sogar 37 bis 39. Die zusätzlichen Stunden berechnen wir jedoch nicht.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen:
Stunden, die der Schüler / die Schülerin versäumt, ganz gleich aus welchen Gründen, können nur ausnahmsweise und nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 3 Tage vorher) verschoben oder nachgeholt werden, da es der Zeitrahmen der Lehrkräfte meist nicht zulässt. Dies gilt ebenso für Stunden, die wegen Krankheit der Lehrkraft nicht stattfinden können. 1 Unterrichtseinheit im Halbjahr darf deswegen ausfallen. Beiträge für diese Unterrichtsstunden müssen nicht zurückerstattet werden.

Wir bemühen uns natürlich, möglichst gesund zu bleiben. Sollte es einmal vorkommen, dass die Gesamtzahl der möglichen Unterrichtseinheiten ohne außerplanmäßige Ausfälle im Jahr unter 36 liegt, dann dürfen Sie uns gern darauf aufmerksam machen, die fehlenden Stunden werden entweder  nachgeholt oder vergütet.