Hier können Sie sich für unsere Kurse oder den Unterricht anmelden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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    Sonstiges

    VERTRAGSBEDINGUNGEN
    1. Unterrichtsjahr

    1.1 Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Es ist in 2 Semester eingeteilt: dem Wintersemester vom 1. September bis zum 28./29. Februar und dem Sommersemester vom 1. März bis zum 31.August.

    1.2 Für den Musikunterricht gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg. An Feiertagen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die beweglichen Ferientage orientieren sich an den Schulen der Stadt Leinfelden-Echterdingen.

    2. Anmeldung

    2.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich, bei Minderjährigen durch schriftliche Zustimmung des gesetzlichen
    Vertreters.

    2.2 Anmeldungen können zum Ersten eines jeden Monats erfolgen.

    2.3 Die Aufnahme wird durch Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

    2.4 Bei Vormerkung der Anmeldung auf einer Warteliste ist der Musikschule bis spätestens 3 Tage vor Zuteilung des Unterrichtsplatzes mitzuteilen, wenn von der Anmeldung zurückgetreten wird. Sollte dies nicht geschehen, muss der Unterricht angetreten werden bzw. wird eine  Aufwandsentschädigung in Höhe einer belegten Unterrichtseinheit erhoben.

    2.5 Die ersten 6 Wochen des Unterrichts gelten als Probezeit, in der vom Fachlehrer / der Fachlehrerin, vom Schüler / der Schülerin und den Eltern festgestellt wird, ob eine Weiterführung des Unterrichts sinnvoll ist.

    3. Abmeldung

    3.1 Abmeldungen sind üblicherweise mit einer Frist von 6 Wochen zum Semesterende (28./29. Februar bzw. 31. August) möglich. Dies gilt für beide Seiten. Eine Kündigung aus besonderen Gründen nach § 626 BGB bleibt davon unberührt.

    3.2 Die schriftliche Abmeldung kann formlos erfolgen. Sie muss jedoch fristgerecht vor dem Abmeldetermin bei der Musikschule bzw. dem Schüler / der Schülerin eingegangen sein.

    3.3 Erfolgt keine Abmeldung, so ist die Schülerin / der Schüler automatisch für das folgende Halbjahr bzw. Quartal angemeldet.

    4. Unterricht und Unterrichtsgebühr

    4.1 Der Unterricht findet, sofern nichts anderes vereinbart wurde, einmal wöchentlich während des Schuljahres statt. Für die Ferien, aber auch während des Unterrichtsjahres können  zusätzliche Stunden vereinbart werden. Diese werden gesondert abgerechnet.

    4.2 Die Unterrichtsgebühr ist monatlich zu entrichten. Die Gebührenberechnung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Unterricht beginnt, auch wenn dieser in einen unterrichtsfreien Zeitraum fällt.

    4.3 Die Zahlung der Unterrichtsgebühr erfolgt durch Lastschrift. Dazu wird der Musikschule Ohrwurm eine Einzugsermächtigung durch die Schülerin/ den Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter erteilt. Die Beiträge werden zum 05. eines jeden Monats eingezogen.

    4.4 Bei Krankheit oder Unterrichtsversäumnis der Schülerin / des Schülers muss der Fachlehrer/ die Fachlehrerin bzw. die Musikschule rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) benachrichtigt werden. Eine Erstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich. Das Nachholen der Stunden kann nur in Ausnahmefällen geschehen.

    4.5 Bei Krankheit der Fachlehrerin / des Fachlehrers wird der Schüler / die Schülerin sofort benachrichtigt. Aus diesem Grund ausgefallene Stunden werden soweit als möglich nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so erfolgt bei Krankheit von mehr als einer Woche hintereinander eine Gutschrift der anteiligen Gebühr. Ebenso werden Beiträge anteilig erstattet, wenn eine Krankheit öfter als einmal pro Semester vorliegt.

    4.6 Bei Ausfall des Unterrichts wegen dienstlicher Verpflichtungen wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt, ansonsten erfolgt ebenfalls eine Gutschrift der anteiligen Gebühr.

    4.7 Zu den Punkten 4.5 und 4.6 werden keine Gebühren erstattet, wenn bei Gruppenunterricht ein Ersatztermin durch Gruppenmehrheit gefunden wird.
    4.8 Die Gebühren können bei Gründen, die der Schüler / die Schülerin nicht zu vertreten hat (Wegzug, länger als vier Wochen andauernde Krankheit usw.), durch die Musikschule auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

    4.9 Die Gebühren bzw. Gutschriften richten sich nach dem jeweils geltenden Gebührensatz der Musikschule.

    5. Haftung
    Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art, die bei der Teilnahme am Unterricht oder sonstiger damit in Bezug stehender Veranstaltungen der Musikschule eintreten, wird nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht bzw. der gesetzlichen Aufsichtspflicht für Minderjährige übernommen. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz besteht also nicht (z. B. für den Weg zum oder vom Unterricht).

    6. Sonstiges
    Sollten einzelne Punkte oder Inhalte des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt.

     

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