Information zur Begabtenförderung

Die Begabtenförderung ist ein Angebot, um musikalisch begabte Schüler/innen in besonderem Maße zu fördern. Dies soll durch einen intensiveren Unterricht zu finanziell tragbaren Bedingungen ermöglicht werden. Gleichzeitig werden die Schüler/innen, sowie deren Eltern, in musikalischer, pädagogischer und ausbildungstechnischer Hinsicht beraten und unterstützt.

Die Begabtenförderung kann bewilligt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Es liegt eine besondere musikalische Begabung vor, die eine verstärkte Förderung der Schüler/in sinnvoll macht.

2. Es geht ein entsprechender Vorschlag der jeweiligen Lehrkraft bei der Musikschulleitung ein.

3. Es muss mindestens 2 x 45 Minuten Unterricht am Instrument pro Woche stattfinden. Zusätzliche Fächer (z. B. Musiktheorie, 2. Instrument) können belegt werden.

4. Ein stetiger Fortschritt in der Leistung und im Übeverhalten der Schülerin oder des Schülers muss erkennbar sein.

5. Die regelmäßige Teilnahme an Vorspielen, Konzerten oder Wettbewerben ist obligatorisch.

6. Das Höchstalter beträgt 27 Jahre.

Sollte eine dieser Voraussetzungen wegfallen, so endet die Begabtenförderung. Die Erfüllung der
Voraussetzungen wird regelmäßig von der jeweiligen Lehrkraft und der Musikschulleitung  überprüft.

Zurzeit beträgt die Förderung 20% der Monatsbeiträge aller belegten Fächer, höchstens jedoch
96,00€. Auf Antrag können auch andere finanzielle oder inhaltliche Vereinbarungen getroffen werden.

Wir wünschen viel Spaß und Erfolg beim Musizieren und Lernen.
Ohrwurm – die Musikschule mit Pfiff

 

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